Gerichtsgutachten für Vorfälle mit Drohnen/ UAV
Falls für ein gerichtliches Verfahren ein Gutachten benötigt wird, bestellt das Gericht einen fachvertrauten Sachverständigen.
Nach einem geeigneten Sachverständigen kann in einem Sachverständigenverzeichnis gesucht werden. Darüber hinaus kann ein Gericht bei einer Kammer anfragen, ob diese einen Sachverständigen benennen kann.
Bei Tätigkeiten als gerichtlicher Sachverständiger greift die Zivilprozessordnung (ZPO), die Strafprozeßordnung (StPO) und das Justizvergütungs- und -entschädigungsgesetz (JVEG).
Falls Sie Unterstützung im Rahmen eines Gerichtsverfahrens benötigen, wenden Sie sich an das Gericht mit dem Hinweis auf uns als Sachverständigen für unbemannte Luftfahrzeugsysteme und Flugmodelle.
Bei Fragen zum Thema Gerichtsgutachten können gern Kontakt zu uns aufnehmen!
Bei uns bekommen Sie das Gerichtsgutachten vom Drohnen-Experten!