Privatgutachten für Vorfälle mit Drohnen/ UAV
Im Gegensatz zum Gerichtsgutachten können Sie ein Privatgutachten auch selbst beauftragen.
Privatgutachten dienen in der Regel der Abwehr oder Geltendmachung von Ansprüchen der Gegenseite. Als Auftraggeber sollten Sie daher stets berücksichtigen, dass ein Sachverständiger dem Auftraggeber gegenüber objektiv und unabhängig bleiben muss. Sonst wird das Gutachten angreifbar, auch wenn es fachlich begründet sein mag.
Ein Privatgutachten kann nur dann vor Gericht bei der Beweisführung zur Urteilsfindung herangezogen werden, wenn es von einem gerichtlich bestellten Sachverständigen erstellt wurde.
Für die Beauftragung eines Gutachtens wird ein Vertrag geschlossen. Dieser regelt folgende Punkte:
- Konkrete Beschreibung der Aufgabenstellung
- Zweck des Gutachtens
- Pflichten des Sachverständigen
- Verwendungszweck und -beschränkung des Gutachtens
- Pflichten des Auftraggebers
- Haftung und Haftungsbeschränkung
- Höhe des Honorars
Bitte zögern Sie nicht, mit uns in Kontakt zu treten! Bei uns bekommen Sie Ihr Privatgutachten vom Drohnen-Experten!